Die Mitgliedschaft in der Fachinnung Holz und Kunststoff Saar hat viele Vorteile zu bieten
Aufnahme in die HKH-Onlinesuchmaschine
Werden Sie über die Betriebssuche auf unserem Webauftritt gefunden
Reputationsgewinn für Ihren Betrieb und erleichterter Neukundenzugang
Bei der Wahl eines Handwerkers zählt für Kunden vor allem Zuverlässigkeit und hohe Arbeitsqualität. Die Mitgliedschaft in einer Handwerksinnung gilt als anerkanntes Gütesiegel für Qualität, Vertrauenswürdigkeit und fachliche Kompetenz, was insbesondere in Hinblick auf die Neukundengewinnung von unschätzbarem Wert ist.
Darüber hinaus signalisiert die Innungszugehörigkeit dem Kunden, dass ein Betrieb bestimmten Nachhaltigkeitsstandards in Ausbildung, Qualifikation und Gemeinwohl verpflichtet ist. Sichtbar wird dies durch unser Logo, das Mitgliedsbetriebe auf Visitenkarten, Websites, Angebotsschreiben und Fahrzeugen nutzen können.
Kostensenkung durch Teilnahme an Einkaufsgemeinschaften und Rahmenverträgen
Durch die Mitgliedschaft in der BAMAKA-Einkaufsgemeinschaft und die Nutzung einer TOTAL-Card können Sie Ihre betrieblichen Kosten spürbar senken.
Darüber hinaus haben wir über Rahmenvereinbarungen, gerade im Versicherungsbereich und bei Anschaffungen von Kraftfahrzeugen, überzeugende Vergünstigungen zu bieten.
Keine Pflicht zu SOKA Bau-Abgaben + keine Winterbau-Umlage
Ab Beginn der Mitgliedschaft besteht keine Verpflichtung mehr zur Zahlung an die Soka Bau bzw. zur Zahlung der Winterbauumlage. Dies beruht auf der Bekanntmachung der Großen Einschränkungsklausel zur Allgemeinverbindlichkeit der Bautarifverträge vom 24.02.2006 bzw. vom 06.07.2015. Insoweit besteht auch keine Verpflichtung zur Einhaltung der zwingenden Arbeitsbedingungen im Baugewerbe, insbesondere in Bezug zum Mindestlohn im Baugewerbe. Dies folgt aus der Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 27. Februar 2008, zuletzt vom 16. Oktober 2013.
Für Betriebe, die nach dem 30.06.2013 Mitglied werden, gilt zusätzlich folgende Voraussetzung: Die fachlich einschlägigen Tätigkeiten müssen zu mindestens 20 Prozent der Arbeitszeit der gewerblichen Arbeitnehmer von einschlägig im Berufsfeld Holz fachlich qualifizierten Arbeitnehmern (z. B. Schreinergesellen oder Holzmechaniker) ausgeführt oder von einer im selben Berufsfeld besonders qualifizierten Person (z. B. Tischlermeister) geleitet oder überwacht werden. Sofern der Betriebsinhaber selbst z. B. Schreinergeselle ist und arbeitszeitlich überwiegend wie ein gewerblicher Arbeitnehmer mitarbeitet, ist dessen Arbeitszeit bei der Berechnung des Arbeitszeitanteils der gewerblichen Arbeitnehmer zu berücksichtigen.
Vergünstigung bei Aus- und Weiterbildung
Gerade im Aus- und Weiterbildungsbereich sparen Sie durch Mitgliedschaft bares Geld, denn Mitgliedsbetriebe zahlen nur ca. 60 % der Lehrgangsgebühren für Nichtmitglieder.
Wir unterhalten die überbetriebliche Ausbildungsstätte in Saarbrücken-Von der Heydt, in der jährlich rund 300 Schreinerlehrlinge aus allen Betrieben im Saarland in überbetrieblichen Lehrgängen ausgebildet werden. Unsere Werkstatträume beheimaten auch die fachpraktischen Unterweisungslehrgänge der Meisterschule. Vor allem auch mit Lehrgängen im Bereich der neuen Technologien (CNC- und CAD-Technik) hat sich unser Verband einen guten Ruf als Weiterbildungsstätte erworben.
Kostenlose Rechtsberatung & -Vertretung
In diesen Fragen helfen wir aber auch bei konkreten Problemen weiter – so vertreten wir unsere Mitglieder kostenlos vor den Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten. Und in werkvertraglichen Streitigkeiten haben unsere Schlichtungsverfahren schon vielen Mitgliedern geholfen.
Branchenmarketing
Wie kaum eine zweite handwerkliche Organisation an der Saar forcieren Wirtschaftsverband und Fachinnung auch die Öffentlichkeitsarbeit. Vorbildhaft sind hier sicherlich unsere Verbandzeitschrift „Wohnhandwerker“ und die Internetplattform unter www.schreiner.saarland oder www.bestatter.saarland. Aber auch durch zahlreiche Presseartikel machen wir auf das Leistungsangebot, sowie auf Sorgen und Nöte der holz- und kunststoffverarbeitenden Betriebe an der Saar aufmerksam.
Zur weiteren Information nach innen dienen unsere informativen Email-Nachrichten sowie unsere Zeitschrift "Wohnhandwerker", die 6 x jährlich erscheint. So bleiben unsere Mitglieder bei wichtigen Dingen im Bereich Technik und Recht auf dem Laufenden.
Innung und Verband - weit mehr als ein modernes Dienstleistungsunternehmen!
Den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen, mag sich zwar nach einer angestaubten Gesetzesformulierung anhören, doch für uns ist diese Aufgabe gelebte Wirklichkeit. Wir nehmen diesen Auftrag jenseits vermeintlicher Vereinsmeierei ernst. Der Gedankenaustausch mit Kollegen in Versammlungen oder bei Stammtischabenden ist oft höher einzuschätzen, als manch teuer bezahlte Hilfestellung eines Unternehmensberaters. Und kostengünstige Studienfahrten, die wir mit Unterstützung von anderen Organisationen und Förderern durchführen, eröffnen nicht nur Horizonte, sondern sie vertiefen auch wertvolle Kontakte zu Kollegen. Vielleicht ist das genau das Wichtigste: Unsere Innung möchte für Sie der Ort sein, wo Sie sich mit Ihrem Unternehmen zu Hause fühlen.
Der Jahresbeitrag in Innung und Verband setzt sich zusammen aus einem Grundbeitrag zzgl. eines Zusatzbeitrages in Höhe eines Promillesatzes der Bruttolohnsumme des vorletzten Jahres – der durchschnittliche Beitrag beläuft sich so auf 500,00 €. In den beiden ersten Jahren nach Betriebsgründung wird zudem nur der Grundbeitrag fällig.
Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft in der Innung?
Dann zögern Sie nicht!
Laden Sie einfach das Beitrittsformular herunter und senden Sie es ausgefüllt an uns zurück.
Sie brauchen noch mehr Informationen?
Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen - telefonisch oder persönlich.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter der Telefonnummer
0681 991810
oder Ihre Email an
Wir würden uns freuen, Sie bald im Kreise der saarländischen Innungsschreiner begrüßen zu dürfen.