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Seminar zum Erwerb des "kleinen Asbestscheins"

Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Anlage 4C der TRGS 519 in Kooperation mit der SIAM Gesellschaft für Arbeitsschutz

Der in Baustoffen wie Putzen, Klebern und Spachtelmassen zugemischte Asbest kann im Zuge von Arbeiten an asbestbelasteten Bauteilen, beispielsweise beim Austausch von Fenstern, freigesetzt werden. Mit der Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ (TRGS 519) vom 17.10.2019 wurden Putze und Spachtelmassen aufgenommen. Bei nachgewiesenem Asbest dürfen Arbeiten am Putz, wie Bohren, Stemmen, Sägen usw., nur mit entsprechenden Schutzmaßnahmen Unternehmen ausführen, die bei emissionsarmen Verfahren bzw. geringer Exposition (BT-Verfahren) für den Verantwortlichen mindestens die Qualifikation nach Anlage 4C der TRGS 519 nachweisen können. Speziell für die Wohnhandwerker wurde in Zusammenarbeit mit der SIAM Gesellschaft für Arbeitsschutz ein zugelassener Lehrgang kreiert. Der Lehrgang wird als Sachkundeseminar durch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) nach bestandener Prüfung anerkannt.

Zielgruppe:

Verantwortliche und aufsichtführende Personen der Wohnhandwerker (Unternehmer, leitende Mitarbeiter, Montageleitung)

Datum und Ort:

22. – 23. September 2026, Tag 1 09:00 – 17:00 Uhr, Tag 2 08:00 – 16:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Schreinerlehrwerkstatt

Gebühren:

Mitglieder:         490,00 €

Mitglieder des Wirtschaftsverbands Holz & Kunststoff Saar e. V. sowie der Innung für Raumausstatter, Parkett- und Bodenleger Südwest

Nichtmitglieder: 600,00 € 

Prüfungsgebühr:  50,00 € 

In den Kosten sind Lehrmittel, 2 Mittagessen und Tischgetränke inbegriffen. 

Abschluss:

  • Sachkundenachweis gemäß Anlage 4C der TRGS 519

  • Sachkunde-Zertifikat (gültig für sechs Jahre)

Die Teilnehmerzahl für diese Veranstaltung ist limitiert. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach dem Eingangsdatum.

Zum Anmeldungsformular

Nähere Informationen erhalten Sie unter 0681/99181-0 oder unter hkhsaar@schreiner-saar.de.

Bei Absage später als 14 Tage vor dem Lehrgangstermin wird eine Gebühr in Höhe von 50% fällig.