DRK Erst-Helfer-Kurs
Unter dem Motto „Richtig helfen können – Ein gutes Gefühl“ lädt die Schreinerinnung in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz, KV Saarbrücken e.V. und der Berufsgenossenschaft Holz und Metall zu Ersthelferkursen ein.
Die Kurse finden in diesem Jahr an den folgenden Terminen statt (jeweils von 8:00 bis ca. 16:00 Uhr):
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über unser Anmeldeformular, da für die Abrechnung mit der BG und dem DRK verschiedene Unternehmens- und Teilnehmerdaten benötigt werden.
Verbindlich wird die Anmeldung durch Überweisung der Verpflegungspauschale in Höhe von 20,- € pro Teilnehmer. (Bankverbindung: Sparkasse: DE58 5905 0101 0000 0116 84 / Bank 1 Saar: DE06 5919 0000 0302 2210 06)
Die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) verlangt vom Unternehmer, dass stets eine ausreichende Zahl an Ersthelfern zur Verfügung steht. Dabei dürfen jedoch nur Personen eingesetzt werden, die eine Aus- oder Fortbildung in Erster Hilfe bei einer Stelle gemäß § 25 Abs. 2 UVV BGV A1 absolviert haben. Die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer sowie die Standorte des Erste-Hilfe-Materials hängen von der Betriebsgröße und dem Gefährdungspotential ab: In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich; bei größeren Betrieben mindestens fünf Prozent der Belegschaft. Die Erste-Hilfe-Kurse werden von der Berufsgenossenschaft anerkannter Stellen durchgeführt – in unserem Fall durch den DRK-Kreisverband Saarbrücken. Die Kosten für die Ersthelferausbildung trägt die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (außer die Verpflegungspauschale).
Nach Abschluss des Seminars sollen die Teilnehmenden in der Lage sein, lebensrettende Sofortmaßnahmen sicher durchzuführen. Sie lernen, anhand äußerer Anzeichen oder Symptome wie Blutungen, Atemstillstand, Kreislaufstillstand und Bewusstlosigkeit eine Gesundheitsgefährdung zu erkennen und angemessen zu reagieren.
Die Lehrinhalte basieren auf einheitlichen Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Rettungsorganisationen. Dazu gehören: das Verhalten beim Auffinden einer verletzten Person, das Sicherstellen der eigenen Sicherheit, das Absetzen eines Notrufs, das Absichern der Unfallstelle, das Retten aus Gefahr sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Knochenbrüchen, bedrohlichen Blutungen, Verbrennungen, Vergiftungen oder Verätzungen.
Bei einer Absage durch den Teilnehmer später als eine Woche vor dem Veranstaltungstermin erfolgt keine Rückerstattung. Ersatzteilnehmer sind jedoch willkommen.