Wichtigste Punkte im Überblick:
- Pauschale Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“ oder „grün“ sind künftig nur noch eingeschränkt zulässig und müssen nachvollziehbar sowie belegbar sein.
- Umweltaussagen müssen konkret, transparent und auf demselben Medium erläutert werden.
- Aussagen über den gesamten Betrieb oder ein gesamtes Produkt sind unzulässig, wenn sie tatsächlich nur einzelne Aspekte betreffen.
- Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur verwendet werden, wenn sie auf anerkannten bzw. gesetzeskonformen Zertifizierungssystemen beruhen.
- Aussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“, die allein auf Kompensationsmaßnahmen beruhen, sind künftig grundsätzlich unzulässig.
- Zukunftsziele wie „klimaneutral bis 2030“ benötigen einen belastbaren und dokumentierten Maßnahmenplan.
Tischler und Schreiner sollten daher bis zum 27. September 2026 insbesondere Markennamen, Websites, Social-Media-Profile, E-Mail-Signaturen sowie weitere Werbemittel auf getätigte Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen überprüfen und diese ggf. anpassen oder entfernen.
Ein wesentliches Risiko der neuen Regelungen besteht in wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Marktbegleiter und Umweltverbänden bei Nichteinhaltung der neuen Vorgaben.
Weitere Informationen sowie eine ausführliche Praxishilfe mit zahlreichen Beispielen, kritischen Formulierungen und möglichen Alternativen finden Sie in der beigefügten Unterlage.
Es ist abzuwarten, wie das Gesetz in der Praxis tatsächlich aufgenommen wird, sollten erste Urteile oder Klarstellungen durch den Gesetzgeber bekannt werden, werden wir die Unterlage entsprechend aktualisieren.
Text und Dokument: Oliver Sodtke (Tischler Schreiner Deutschland)