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Aufgeschoben ist nicht gleich aufgehoben

Das Europäische Parlament hat bestätigt, dass die EU-Entwaldungsverordnung angepasst und um ein Jahr verschoben wird. Doch um was geht es eigentlich genau und was hat die EU-Entwaldungsverordnung mit den saarländischen Wohnhandwerkern zu tun?

Bildnachweis: inplan-media

Die globalen Probleme, die hinter der EU-Verordnung stehen sind illegaler Holzeinschlag und Entwaldung. Um diesen Problemen entgegenzuwirken hat die Europäische Union die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) eingeführt. Hiermit soll sichergestellt werden, dass Produkte aus sogenannten „relevanten Rohstoffen“ nur dann in den Warenverkehr der EU gebracht werden, wenn sie legal geerntet wurden und nicht von Flächen stammen, auf denen Entwaldung oder Waldschädigung stattgefunden haben. Zu den „relevanten Rohstoffen“ gehören neben Holz auch Rindfleisch, Rindsleder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk und Soja.

Wie bei jeder Verordnung trägt deren Einhaltung nicht zur dringend gebrauchten Entlastung der Betriebe – Stichwort Entbürokratisierung – bei, sondern führt zu erwartbaren Mehrbelastungen. Hierbei sollten sich nicht nur Big-Player und große Unternehmen auf umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten einstellen, auch Tischler- und Schreinerbetriebe werden als „Marktteilnehmer“ im Sinne der Verordnung betroffen sein.

Konkret heißt das, dass auch saarländische Tischler- und Schreinerbetriebe Daten und Informationen sammeln, dokumentieren und für mindestens fünf Jahre aufbewahren müssen. Und zwar Informationen zu Lieferanten und Kunden, zu Referenznummern der bezogenen Produkte und Nachweise dafür, dass sorgfältig geprüft wurde und dass für ihr Produkt nach dem 31. Dezember 2020 kein Wald gerodet oder geschädigt wurde. Im Falle einer Prüfung des Betriebes sind diese Daten und Informationen auf Verlangen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als zuständiger Behörde vorzulegen.

Dass diese Vorgaben und Pflichten bis zum ursprünglich geplanten Inkrafttreten der Verordnung zum 30. Dezember 2024 nicht umgesetzt werden können, wurde nun auch im entfernten Brüssel gehört. Nach scharfer Kritik am Entwaldungsgesetz hatte die EU-Kommission Anfang Oktober die Reißleine gezogen und die Verschiebung des Inkrafttretens um ein Jahr vorgeschlagen. Für große Unternehmen sowie Händler sollen die neuen Regelungen nun ab dem 30. Dezember 2025 gelten, für Klein- und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2026.

Auch wenn das Gesetz – wie von vielen gefordert – nicht abgeschafft wird, sind Ansätze zur Verbesserung und erhöhter Praktikabilität erkennbar. Ob das alles reicht, um Klagen mittelständischer Betriebe über die überbordende Bürokratie in Europa zu beenden, ist mehr als fraglich. Für Wohnhandwerker scheint die Belastung eher zu steigen.