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Auch in 2026: Lohnnebenkosten zu hoch!

Das neue Jahr beschert der Wirtschaft erneut Steigerungen bei den Lohnnebenkosten, also den Abgaben für soziale Sicherheit.

Peter Dincher

Trotz anderer Beteuerungen sind Erhöhungen bei der Krankenversicherung schon ausgemacht, es drohen Erhöhungen bei der Pflegeversicherung und Leistungserweiterungen bringen die Rentenversicherung in Schieflage. Aber außer immer neue Kommissionen zu schaffen, tut die Politik nichts, um die Sozialabgaben unter die oftmals als Zielgröße genannten 40 % zu drücken. Ganz im Gegenteil: Mittlerweile liegt die Summe der Sozialabgaben von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sogar über 50 %, für den Arbeitgeber allein bei über 30 %!

„Wir haben uns einmal die Mühe gemacht, alle Beiträge und Umlagen zu erfassen“, so Verbandsgeschäftsführer Peter Bruxmeier. „Bei den üblichen Berechnungen werden in der Regel nur diejenigen Belastungen berücksichtigt, die vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte getragen werden. Hinzu kommen jedoch die Belastungen für Insolvenzgeld und Berufsgenossenschaft sowie die Umlagen für Entgeltfortzahlung und Schwangerschaft. Diese trägt der Arbeitgeber allein!“

Individuell können unterschiedliche Prozentsätze herauskommen, je nachdem wo der Arbeitnehmer krankenversichert und der Arbeitgeber in der Berufsgenossenschaft unfallversichert ist. Beim Beitrag zur Berufsgenossenschaft hängt die Umrechnung in einen einzigen Prozentsatz unter anderem von der Gefahrtarifeinstufung des Unternehmens ab. „Hier gibt es gravierende Änderungen aufgrund der Risikosteigerung für Schreinerbetriebe“, so Verbandsvorsitzender Peter Dincher. „Der Umlagesatz aus der Gefahrklasse steigt bei der Berufsgenossenschaft Holz & Metall in den nächsten Jahren überdurchschnittlich an und damit auch der Beitrag.“ 

Angesichts dieser aktuellen Zahlen appelliert Peter Dincher an die Politik: „Die Beitragssätze müssen allgemein sinken, sonst wird lohnintensive Handwerksarbeit nicht mehr bezahlbar sein. Und das geht nur, indem der Leistungskatalog entrümpelt wird und versicherungsfremde Leistungen wie zum Beispiel die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern voll aus Steuermitteln bezahlt werden.“